DIE KURZZEITPFLEGE 

im Seniorenheim - Haus Lohholz  

KZP

Was ist die Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Betreuungs- und Pflegeform für ältere und pflegebedürftige Menschen, die aufgrund bestimmter Umstände nicht in der Lage sind, in ihrer häuslichen Umgebung versorgt zu werden.


Zum einen dient sie als Übergangslösung nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn eine Rückkehr in die häusliche Pflege noch nicht möglich ist.


Zum anderen kann die Kurzzeitpflege auch von pflegenden Angehörigen genutzt werden, wenn diese beispielsweise eine Auszeit benötigen oder selbst erkrankt sind.

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Das Leistungsangebot der Kurzzeitpflege 

Während des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege werden den Senioren alle notwendigen Leistungen zur Verfügung gestellt, um ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen.


Dazu gehören unter anderem die medizinische Versorgung, die Unterstützung bei der Körperpflege und bei alltäglichen Aktivitäten, sowie eine ausgewogene und bedarfsgerechte Verpflegung.


Darüber hinaus bieten wir ein vielfältiges Beschäftigungsprogramm an, um den Bewohnern soziale Kontakte und abwechslungsreiche Aktivitäten zu ermöglichen.

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Wie funktioniert die Kurzzeitpflege

Jede pflegegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 bis 5 hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege.


Die Kurzzeitpflege ist zeitlich begrenzt und kann im Haus Lohholz für 18 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. 


Wenn eine Kurzzeitpflege aus verschiedenen Gründen geplant ist, ist vor Antritt dieser eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse einzuholen. 


Die Kosten der Kurzzeitpflege werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, allerdings ist ein Eigenanteil zu entrichten.

Um Ihnen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung während der Kurzzeitpflege bieten zu können, benötigen wir im Vorfeld den ausgefüllten ärztlichen Fragebogen. (siehe Infomappe)

Dieser Fragebogen enthält wichtige Informationen über Ihre Krankengeschichte, frühere Diagnosen,
aktuelle Beschwerden, Medikamenteneinnahme und Allergien.

Die Stationsleitung wird den Fragebogen sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls bei Ihnen melden,
um weitere Informationen zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Kurzzeitpflege

Wie viele Tage kann die KZP in Anspruch genommen werden?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 -5 haben die Möglichkeit  18 Tage Kurzzeitpflege im Jahr in Anspruch zu nehmen.
Dieses Angebot ermöglicht die Entlastung von pflegenden Angehörigen oder für die eigene Genesung und Erholung.

Wie hoch sind die Kosten für die Kurzzeitpflege und wer übernimmt diese?

Die aktuellen Kosten der Kurzzeitpflege können der Infomappe entnommen werden.

In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.  Ein Eigenanteil ist zu entrichten

Gibt es besondere Voraussetzungen, die vor dem Aufenthalt beachtet werden sollen?

1.Die Kurzzeitpflege muss von der Krankenkasse genehmigt werden.
2.Die ärztliche Versorgung muss durch die Angehörigen abgeklärt werden. (Wir bieten Ihnen gerne eine Auswahl an Ärzten an)
3.Die Kleidung, muss 5 Tage vor Einzug im Haus Lohholz zum "einmerken" gebracht werden.
4.Wichtig ist der vom Arzt unterzeichnete, aktuelle Medikamentenplan sowie die Medikamente.

Wird die Kleidung auch bei der Kurzzeitpflege eingemerkt und gewaschen?

Um möglichen Verlust von Kleidung während des Aufenthalts vorzubeugen, markieren wir auch während der Kurzzeitpflege Ihre Kleidung, und bieten einen Wäscheservice an. 

Kontaktieren Sie uns gerne

Adresse:

Fabrikstraße 8 
83059 Kolbermoor

Telefon:

08031 2910